Diese PDF enthält bereits eine digitale Signatur. Jede weitere Änderung —
auch das Einfügen einer Bildunterschrift — kann sie ungültig machen.
Verwenden Sie nach Möglichkeit die ursprüngliche, unsignierte Datei.
KUKANILEA prüft den Signaturstatus nicht.
PDF wird geöffnet …
Tippen Sie auf die Stelle, an der die Unterschrift stehen soll.
Nur diese Sitzung — beim Schließen des Reiters verworfen.
Erzeugte Fassungen
Die Prüfsumme (SHA-256) sagt, ob zwei Dateien
gleich sind. Sie ist keine elektronische Signatur und kein
Identitätsnachweis. Die Fassungen leben in diesem Browser-Reiter — was
Sie behalten wollen, laden Sie herunter.
Das hat nicht geklappt
Das signierte PDF konnte nicht erstellt werden. Ihre Unterschrift und ihre
Position sind noch da — Sie müssen nichts neu zeichnen.
So geht es
In vier Schritten zum signierten PDF
01
PDF auswählen
Es bleibt auf Ihrem Gerät.
02
Unterschrift setzen
Zeichnen und antippen, wo sie stehen soll — danach lässt sie sich verschieben und größer ziehen.
03
Datum einfügen
Bei Bedarf: heute ist vorausgefüllt, den Ort können Sie ergänzen.
04
Signiertes PDF speichern
Eine neue Datei entsteht; Ihr Original bleibt unverändert.
Das Ergebnis
Was dieses Werkzeug in Ihr PDF einfügt
Was hineinkommt
Ihre gezeichnete Unterschrift wird als Bild mit durchsichtigem Hintergrund an
der Stelle eingefügt, die Sie gewählt haben. KUKANILEA erzeugt daraus eine neue
PDF-Datei; Ihre Originaldatei bleibt unangetastet. Gelesen und geschrieben wird
im Browser — es wird nichts hochgeladen, und es gibt kein Konto.
In die neue Datei schreibt KUKANILEA nichts als das, was Sie selbst einfügen: Ihre
Unterschrift und, wenn Sie es wählen, Paraphe, Stempel, Datum, Grußformel, Name, Position
oder Firma — als Bild, nicht als durchsuchbarer Text.
Nur wenn Sie es ausdrücklich wählen, kommt auf jeder Seite eine kleine, blasse
Herkunftsangabe dazu: „Created by kukanilea.de“ oben links und „kukanilea.de“ unten
rechts. Standard ist aus.
Was erhalten bleibt
Sonst
nichts: kein Wasserzeichen ohne Ihre Wahl, kein unsichtbarer Herkunftsvermerk, keine eigenen Metadaten.
Am Ende der Datei steht eine Ratgeberseite von kukanilea.de; zum Entfernen die Datei öffnen, „Drucken“ und „Als PDF speichern“ wählen und nur die Seiten davor ausgeben.
Vorhandener Text, eingebettete Anhänge, Formularfelder, Seitendrehungen sowie
Titel, Autor und Thema bleiben erhalten — das wird gegen zwei unabhängige
PDF-Leser geprüft — einschließlich des Erzeugerprogramms, das viele
Werkzeuge beim Speichern unbemerkt durch sich selbst ersetzen.
Wo die Grenze liegt
Was dabei nicht passiert: Es wird niemand identifiziert, es wird kein
Zertifikat eingebunden, und das Dokument wird nicht gegen spätere Änderungen
gesichert. Das Ergebnis ist ein Dokument mit einem Bild darauf — nicht mehr,
aber auch nicht weniger, als man mit einer eingescannten Unterschrift erreicht.
Rechtswirkung
Die drei Stufen elektronischer Signaturen
Die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 unterscheidet drei Stufen. Der Unterschied
ist keine Formsache, er entscheidet über die Rechtswirkung.
Stufe
Was sie verlangt
Dieses Werkzeug
Einfache elektronische Signatur
Elektronische Daten, die zum Unterzeichnen verwendet werden.
Ja — hier sind Sie
Fortgeschrittene Signatur (Art. 26)
Eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet, ermöglicht seine Identifizierung,
unter seiner alleinigen Kontrolle erstellt, nachträgliche Änderungen am
Dokument werden erkennbar.
Nein
Qualifizierte Signatur (QES)
Zusätzlich: qualifiziertes Zertifikat und qualifizierte
Signaturerstellungseinheit. Nur sie ist nach Art. 25 Abs. 2 eIDAS
der handschriftlichen Unterschrift ausdrücklich gleichgestellt.
Nein
Nach Art. 25 Abs. 1 eIDAS darf einer elektronischen
Signatur die Rechtswirkung und die Zulässigkeit als Beweismittel nicht allein
deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch ist oder die Anforderungen an
eine qualifizierte Signatur nicht erfüllt. Das heißt nicht, dass jede
Bildunterschrift für jeden Zweck genügt — welchen Beweiswert sie hat, entscheidet
der Einzelfall.
Vor dem Unterschreiben
Welche Form braucht mein Dokument?
Eine kurze Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Im Zweifel gilt die
Formvorschrift Ihres konkreten Dokuments.
Wo das Gesetz keine Form vorschreibt, kann eine einfache elektronische Signatur
verwendet werden. Ihr Beweiswert hängt davon ab, wie gut sich im Streitfall
belegen lässt, wer unterschrieben hat — eine Bildunterschrift belegt das für
sich genommen nicht.
Oft möglichDie Form ist vertraglich vereinbart, nicht gesetzlich vorgeschrieben
Hier ist mehr möglich: Ist elektronische Form vereinbart, genügt nach
§ 127 Abs. 3 BGB im Zweifel auch eine andere als die qualifizierte
Signatur. Jede Partei kann aber nachträglich eine Signierung nach § 126a BGB
oder eine Beurkundung verlangen.
Eigenhändig oder QESGesetzliche Schriftform (§ 126 BGB)
Soll sie elektronisch ersetzt werden, verlangt § 126a Abs. 1 BGB den
Namen des Ausstellers und eine qualifizierte elektronische Signatur. Bei
einem Vertrag müssen beide Parteien je ein gleichlautendes Dokument so signieren
(Abs. 2). Eine Bildunterschrift reicht dafür nicht.
Nur PapierKündigung oder Aufhebungsvertrag eines Arbeitsverhältnisses
Hier hilft auch eine qualifizierte Signatur nicht: § 623 BGB verlangt
Schriftform und schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Diese
Erklärung muss auf Papier unterschrieben werden.
Nur PapierBürgschaftserklärung
§ 766 BGB verlangt die schriftliche Erteilung und schließt die elektronische
Form aus. (Erfüllt der Bürge die Hauptverbindlichkeit, wird der Formmangel
geheilt — darauf sollte sich niemand verlassen.)
NotarGrundstückskauf und Ähnliches
Verträge über die Veräußerung oder den Erwerb eines Grundstücks bedürfen nach
§ 311b Abs. 1 BGB der notariellen Beurkundung. Keine elektronische
Signatur ersetzt sie.
Ich weiß es nicht
Dann prüfen Sie die Formvorschrift, bevor Sie unterschreiben. Die Fälle oben
sind Beispiele und keine vollständige Liste; es gibt weitere Vorschriften mit
eigenen Formanforderungen.
Datenschutz
Ihre Dokumentdaten bleiben im Browser
Ihre PDF und Ihre Unterschrift werden ausschließlich in Ihrem Browser
verarbeitet und nicht an KUKANILEA oder an Dritte übertragen. Das ist eine
Aussage über Ihre Dokumentdaten — die Seite selbst wird wie jede
Website von einem Server ausgeliefert, und dabei entsteht der übliche
Verkehr eines Seitenaufrufs. Über die Sicherheit Ihres Geräts sagt beides
nichts.
Ohne den ausdrücklichen Haken „dauerhaft merken“ wird Ihre Unterschrift nur für
die laufende Sitzung behalten und beim Schließen des Reiters vergessen.
Häufige Fragen
Was vorher oft gefragt wird
Wird meine PDF hochgeladen?
Nein. Sie wird im Browser geöffnet und dort auch wieder gespeichert.
Geht das auch ohne Internet?
Ja, sobald Sie die Seite einmal mit Verbindung geöffnet haben. Der Browser legt dafür nur die Seite selbst ab – Stile, Skripte und Symbole, keine PDFs und keine Unterschriften. Auf dem Smartphone können Sie sie über „Zum Home-Bildschirm“ wie eine App starten.
Kann ich die Unterschrift verschieben und vergrößern?
Ja — ziehen zum Verschieben, der Punkt unten rechts zum Vergrößern. Die
Unterschrift behält dabei immer ihr Seitenverhältnis; sie kann nicht
versehentlich in die Breite gezogen werden. Mit der Tastatur: Pfeiltasten
verschieben, Plus und Minus skalieren, Entfernen löscht.
Kann ich mehrere Seiten unterschreiben?
Ja. Blättern Sie zur gewünschten Seite und setzen Sie die Unterschrift dort
erneut. Mehrere Unterschriften auf einer Seite sind ebenfalls möglich.
Was ist der Unterschied zu einer qualifizierten Signatur?
Eine qualifizierte Signatur beruht auf einem qualifizierten Zertifikat und einer
qualifizierten Signaturerstellungseinheit; sie weist den Unterzeichner aus und
macht nachträgliche Änderungen erkennbar. Dieses Werkzeug fügt ein Bild ein und
leistet beides nicht.
Wird meine Unterschrift gespeichert?
Nur wenn Sie es ausdrücklich wählen. Die Vorgabe ist, sie mit der Sitzung zu
vergessen. Eine dauerhaft gespeicherte Unterschrift lässt sich jederzeit über
„Gespeicherte Unterschrift löschen“ entfernen.
Was ist mit passwortgeschützten PDF-Dateien?
Die lassen sich hier nicht öffnen. Entfernen Sie den Schutz zuerst mit
PDF-Passwort entfernen
und kommen Sie dann zurück.