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PDF signieren

PDF öffnen, Unterschrift zeichnen, an die richtige Stelle setzen — alles auf Ihrem Gerät, ohne Upload.

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Eine PDF-Datei · sie bleibt auf diesem Gerät
  • Keine Dokumentübertragung
  • Ohne Konto
  • Kein Wasserzeichen – nur auf Wunsch

Lokal im Browser verarbeitet · Es gelten unsere Datenschutzhinweise (öffnet in neuem Tab) und das Impressum (öffnet in neuem Tab).

    Nur diese Sitzung — beim Schließen des Reiters verworfen.

    Unterschrift zeichnen

    Farbe

    Ohne Haken wird die Unterschrift nur für diese Sitzung behalten. Mit Haken bleibt sie in diesem Browser gespeichert — wer Zugriff auf dieses Browserprofil hat, kann sie dann ebenfalls verwenden. Der Speicher ist nicht verschlüsselt.

    Text oder Signaturblock einfügen

    Schnellbausteine
    Stelle

    Stempel oder Logo einfügen

    Vorschau des Stempels

    Das Bild bleibt auf diesem Gerät. Danach tippen Sie auf die Stelle im Dokument; Größe und Lage lassen sich wie bei der Unterschrift ändern.

    Paraphe (Initialen) zeichnen

    So geht es

    In vier Schritten zum signierten PDF

    1. PDF auswählen

      Es bleibt auf Ihrem Gerät.

    2. Unterschrift setzen

      Zeichnen und antippen, wo sie stehen soll — danach lässt sie sich verschieben und größer ziehen.

    3. Datum einfügen

      Bei Bedarf: heute ist vorausgefüllt, den Ort können Sie ergänzen.

    4. Signiertes PDF speichern

      Eine neue Datei entsteht; Ihr Original bleibt unverändert.

    Das Ergebnis

    Was dieses Werkzeug in Ihr PDF einfügt

    Was hineinkommt

    Ihre gezeichnete Unterschrift wird als Bild mit durchsichtigem Hintergrund an der Stelle eingefügt, die Sie gewählt haben. KUKANILEA erzeugt daraus eine neue PDF-Datei; Ihre Originaldatei bleibt unangetastet. Gelesen und geschrieben wird im Browser — es wird nichts hochgeladen, und es gibt kein Konto.

    In die neue Datei schreibt KUKANILEA nichts als das, was Sie selbst einfügen: Ihre Unterschrift und, wenn Sie es wählen, Paraphe, Stempel, Datum, Grußformel, Name, Position oder Firma — als Bild, nicht als durchsuchbarer Text.

    Nur wenn Sie es ausdrücklich wählen, kommt auf jeder Seite eine kleine, blasse Herkunftsangabe dazu: „Created by kukanilea.de“ oben links und „kukanilea.de“ unten rechts. Standard ist aus.

    Was erhalten bleibt

    Sonst nichts: kein Wasserzeichen ohne Ihre Wahl, kein unsichtbarer Herkunftsvermerk, keine eigenen Metadaten. Am Ende der Datei steht eine Ratgeberseite von kukanilea.de; zum Entfernen die Datei öffnen, „Drucken“ und „Als PDF speichern“ wählen und nur die Seiten davor ausgeben. Vorhandener Text, eingebettete Anhänge, Formularfelder, Seitendrehungen sowie Titel, Autor und Thema bleiben erhalten — das wird gegen zwei unabhängige PDF-Leser geprüft — einschließlich des Erzeugerprogramms, das viele Werkzeuge beim Speichern unbemerkt durch sich selbst ersetzen.

    Wo die Grenze liegt

    Was dabei nicht passiert: Es wird niemand identifiziert, es wird kein Zertifikat eingebunden, und das Dokument wird nicht gegen spätere Änderungen gesichert. Das Ergebnis ist ein Dokument mit einem Bild darauf — nicht mehr, aber auch nicht weniger, als man mit einer eingescannten Unterschrift erreicht.

    Rechtswirkung

    Die drei Stufen elektronischer Signaturen

    Die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 unterscheidet drei Stufen. Der Unterschied ist keine Formsache, er entscheidet über die Rechtswirkung.

    StufeWas sie verlangtDieses Werkzeug
    Einfache elektronische Signatur Elektronische Daten, die zum Unterzeichnen verwendet werden. Ja — hier sind Sie
    Fortgeschrittene Signatur (Art. 26) Eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet, ermöglicht seine Identifizierung, unter seiner alleinigen Kontrolle erstellt, nachträgliche Änderungen am Dokument werden erkennbar. Nein
    Qualifizierte Signatur (QES) Zusätzlich: qualifiziertes Zertifikat und qualifizierte Signaturerstellungseinheit. Nur sie ist nach Art. 25 Abs. 2 eIDAS der handschriftlichen Unterschrift ausdrücklich gleichgestellt. Nein

    Nach Art. 25 Abs. 1 eIDAS darf einer elektronischen Signatur die Rechtswirkung und die Zulässigkeit als Beweismittel nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch ist oder die Anforderungen an eine qualifizierte Signatur nicht erfüllt. Das heißt nicht, dass jede Bildunterschrift für jeden Zweck genügt — welchen Beweiswert sie hat, entscheidet der Einzelfall.

    Vor dem Unterschreiben

    Welche Form braucht mein Dokument?

    Eine kurze Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Im Zweifel gilt die Formvorschrift Ihres konkreten Dokuments.

    Bildunterschrift möglich Formfreie Vereinbarung, interne Freigabe, Bestätigung

    Wo das Gesetz keine Form vorschreibt, kann eine einfache elektronische Signatur verwendet werden. Ihr Beweiswert hängt davon ab, wie gut sich im Streitfall belegen lässt, wer unterschrieben hat — eine Bildunterschrift belegt das für sich genommen nicht.

    Oft möglich Die Form ist vertraglich vereinbart, nicht gesetzlich vorgeschrieben

    Hier ist mehr möglich: Ist elektronische Form vereinbart, genügt nach § 127 Abs. 3 BGB im Zweifel auch eine andere als die qualifizierte Signatur. Jede Partei kann aber nachträglich eine Signierung nach § 126a BGB oder eine Beurkundung verlangen.

    Eigenhändig oder QES Gesetzliche Schriftform (§ 126 BGB)

    Soll sie elektronisch ersetzt werden, verlangt § 126a Abs. 1 BGB den Namen des Ausstellers und eine qualifizierte elektronische Signatur. Bei einem Vertrag müssen beide Parteien je ein gleichlautendes Dokument so signieren (Abs. 2). Eine Bildunterschrift reicht dafür nicht.

    Nur Papier Kündigung oder Aufhebungsvertrag eines Arbeitsverhältnisses

    Hier hilft auch eine qualifizierte Signatur nicht: § 623 BGB verlangt Schriftform und schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Diese Erklärung muss auf Papier unterschrieben werden.

    Nur Papier Bürgschaftserklärung

    § 766 BGB verlangt die schriftliche Erteilung und schließt die elektronische Form aus. (Erfüllt der Bürge die Hauptverbindlichkeit, wird der Formmangel geheilt — darauf sollte sich niemand verlassen.)

    Notar Grundstückskauf und Ähnliches

    Verträge über die Veräußerung oder den Erwerb eines Grundstücks bedürfen nach § 311b Abs. 1 BGB der notariellen Beurkundung. Keine elektronische Signatur ersetzt sie.

    Ich weiß es nicht

    Dann prüfen Sie die Formvorschrift, bevor Sie unterschreiben. Die Fälle oben sind Beispiele und keine vollständige Liste; es gibt weitere Vorschriften mit eigenen Formanforderungen.

    Datenschutz

    Ihre Dokumentdaten bleiben im Browser

    Ihre PDF und Ihre Unterschrift werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet und nicht an KUKANILEA oder an Dritte übertragen. Das ist eine Aussage über Ihre Dokumentdaten — die Seite selbst wird wie jede Website von einem Server ausgeliefert, und dabei entsteht der übliche Verkehr eines Seitenaufrufs. Über die Sicherheit Ihres Geräts sagt beides nichts.

    Ohne den ausdrücklichen Haken „dauerhaft merken“ wird Ihre Unterschrift nur für die laufende Sitzung behalten und beim Schließen des Reiters vergessen.

    Häufige Fragen

    Was vorher oft gefragt wird

    Wird meine PDF hochgeladen?

    Nein. Sie wird im Browser geöffnet und dort auch wieder gespeichert.

    Geht das auch ohne Internet?

    Ja, sobald Sie die Seite einmal mit Verbindung geöffnet haben. Der Browser legt dafür nur die Seite selbst ab – Stile, Skripte und Symbole, keine PDFs und keine Unterschriften. Auf dem Smartphone können Sie sie über „Zum Home-Bildschirm“ wie eine App starten.

    Kann ich die Unterschrift verschieben und vergrößern?

    Ja — ziehen zum Verschieben, der Punkt unten rechts zum Vergrößern. Die Unterschrift behält dabei immer ihr Seitenverhältnis; sie kann nicht versehentlich in die Breite gezogen werden. Mit der Tastatur: Pfeiltasten verschieben, Plus und Minus skalieren, Entfernen löscht.

    Kann ich mehrere Seiten unterschreiben?

    Ja. Blättern Sie zur gewünschten Seite und setzen Sie die Unterschrift dort erneut. Mehrere Unterschriften auf einer Seite sind ebenfalls möglich.

    Was ist der Unterschied zu einer qualifizierten Signatur?

    Eine qualifizierte Signatur beruht auf einem qualifizierten Zertifikat und einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit; sie weist den Unterzeichner aus und macht nachträgliche Änderungen erkennbar. Dieses Werkzeug fügt ein Bild ein und leistet beides nicht.

    Wird meine Unterschrift gespeichert?

    Nur wenn Sie es ausdrücklich wählen. Die Vorgabe ist, sie mit der Sitzung zu vergessen. Eine dauerhaft gespeicherte Unterschrift lässt sich jederzeit über „Gespeicherte Unterschrift löschen“ entfernen.

    Was ist mit passwortgeschützten PDF-Dateien?

    Die lassen sich hier nicht öffnen. Entfernen Sie den Schutz zuerst mit PDF-Passwort entfernen und kommen Sie dann zurück.

    Geschafft — Ihr PDF ist unterschrieben.

    Der Download ist gestartet. Ihr Dokument wurde nur in diesem Browser verarbeitet – hochgeladen wurde nichts.

    Kennen Sie jemanden, der das auch braucht?