Kostenlos · ohne Anmeldung · ohne Upload

PDFs unterschreiben. Ohne Datenrisiko.

Ihre handschriftliche Unterschrift kommt direkt im Browser ins Dokument. Die Datei bleibt dabei auf Ihrem Gerät — sie wird nicht an einen Server übertragen, auch nicht für die Vorschau.

Erzeugt wird eine handschriftliche Bild-Unterschrift, keine qualifizierte elektronische Signatur nach eIDAS. Wofür das genügt und wofür nicht, steht weiter unten.

Lokal im Browser verarbeitet · Es gelten unsere Datenschutzhinweise (öffnet in neuem Tab) und das Impressum (öffnet in neuem Tab).

01 / So funktioniert es

In drei Schritten fertig

  1. Dokument öffnen

    PDF per Drag-and-drop ablegen oder auswählen. Es wird im Arbeitsspeicher Ihres Browsers verarbeitet — ohne Server-Upload.

  2. Unterschrift zeichnen

    Mit Maus, Trackpad oder Finger. Strichstärke und Farbe lassen sich anpassen; auf Wunsch merkt sich das Werkzeug die Unterschrift auf diesem Gerät für das nächste Mal.

  3. Setzen und speichern

    Unterschrift an die gewünschte Stelle ziehen, Größe anpassen und das signierte PDF herunterladen. Das Original bleibt unverändert.

02 / Zum Ausprobieren

Probieren Sie die Zeichenfläche aus

Hier können Sie sofort testen, wie sich das Zeichnen anfühlt — mit der Maus, auf dem Trackpad oder mit dem Finger. Diese Fläche ist nur zum Ausprobieren: Sie können nichts herunterladen, und der Strich ist beim nächsten Laden wieder weg.

Wenn es passt, geht es hier weiter:

03 / Werkzeuge

Die beiden Werkzeuge

04 / Praxisnah

Wofür das im Alltag reicht

Anträge, Formulare, SEPA-Mandate

Das Lastschriftmandat der Versicherung, der Aufnahmeantrag des Vereins, das Formular der Krankenkasse: ausfüllen, unterschreiben, zurückschicken — ohne Drucker und ohne Scanner.

Ohne Formvorschrift

Angebote, Aufträge, Stundenzettel

Ein Angebot annehmen, einen Lieferschein abzeichnen, einen Stundennachweis bestätigen. Ihr Gegenüber bekommt ein PDF, das aussieht wie unterschrieben — weil es unterschrieben ist.

Geschäftsalltag

Bewerbung und Lebenslauf

Einmal als Bilddatei gezeichnet, passt die Unterschrift in Word, ins Anschreiben und unter den Lebenslauf — mit transparentem Hintergrund, also ohne weißen Kasten auf farbigem Papier.

Transparentes PNG
05 / eIDAS-Einordnung

Was Ihre Unterschrift rechtlich ist

Die EU-Verordnung über elektronische Vertrauensdienste (eIDAS) unterscheidet drei Stufen. Dieses Werkzeug erzeugt die erste — das genügt für einen großen Teil des Alltags, aber nicht für alles.

Vier Paragraphen, die man kennen sollte

Eigenhändig oder QES § 126 BGB — Schriftform
Schreibt ein Gesetz die schriftliche Form vor, muss die Urkunde eigenhändig unterschrieben sein. Eine gezeichnete Bild-Unterschrift genügt dafür nicht.
QES genügt § 126a BGB — elektronische Form
Die Schriftform lässt sich elektronisch ersetzen, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur und dem Namen des Ausstellers.
Nur Papier § 623 BGB — Ende eines Arbeitsverhältnisses
Kündigung und Auflösungsvertrag brauchen die Schriftform, und die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen. Hier hilft auch keine qualifizierte Signatur.
Nur Papier § 766 BGB — Bürgschaft
Die Bürgschaftserklärung braucht die Schriftform, und auch hier ist die elektronische Form ausdrücklich ausgeschlossen.

Die drei Stufen gelten in der ganzen EU, also auch in Österreich. Welche Form ein bestimmtes Dokument braucht, regelt aber jeder Staat selbst — die Paragraphen oben sind deutsches Recht. Die Schweiz gehört nicht zur EU und hat eigene Regeln. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Wortlaut nachgelesen am 23.09.2026:

06 / Im Vergleich

Lokal statt Cloud — was das konkret ändert

Ein Werkzeug im Browser gegenüber einem Dienst, der Dokumente auf seine Server lädt.
Frage Hier Dienst mit Server-Verarbeitung
Wohin geht das Dokument? Es bleibt auf Ihrem Gerät Es wird hochgeladen und nach einer Frist gelöscht
Was ist datenschutzrechtlich zu klären? Keine Übermittlung, also kein Auftragsverarbeiter Auftragsverarbeitung und Serverstandort prüfen
Was kostet es? Nichts Häufig Abo oder Kontingent je Dokument
Brauche ich ein Konto? Nein In der Regel ja
Was ist die Unterschrift rechtlich? Eine einfache elektronische Signatur Je nach Anbieter auch qualifiziert (mit Identitätsprüfung)

Die letzte Zeile ist der Punkt, an dem ein bezahlter Dienst mehr kann: Eine qualifizierte elektronische Signatur setzt eine geprüfte Identität voraus und kann deshalb nicht im Browser entstehen. Wo Sie sie brauchen, steht unten.

07 / Datenschutz

Warum das lokal läuft

Verträge bleiben vertraulich

Ein Arbeitsvertrag, eine Verschwiegenheitserklärung, eine Abrechnung — genau die Dokumente, die man unterschreibt, sind die, die niemanden sonst angehen. Sie werden hier nirgendwo hochgeladen, also gibt es auch keine fremde Kopie.

Keine Wartezeit für Hoch- und Herunterladen

Die Datei ist schon da, wo gerechnet wird. Ein 20-MB-Scan muss nicht erst durch die Leitung und wieder zurück, und es gibt keine Dateigrößengrenze, die ein fremder Dienst setzt.

Ohne Konto, ohne Abo

Keine Anmeldung, keine E-Mail-Adresse, keine Testphase, die abläuft. Die Seite öffnen und arbeiten — auch beim dritten Dokument an einem Nachmittag.

08 / Das KUKANILEA-Ökosystem

Weitere Werkzeuge aus derselben Werkstatt

Rund ums Unterschreiben gebraucht, von derselben Hand gebaut. Fast alle Webtools auf kukanilea.de arbeiten wie hier: im Browser, ohne Upload, ohne Registrierung.

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Entwicklerstudio aus Berlin

Software und Werkzeuge, die Ihre Dokumente nicht aus der Hand geben

KUKANILEA entwickelt eine Bürosoftware, die auf der eigenen Infrastruktur eines Betriebs läuft, statt eine Produkt-Cloud vorauszusetzen. Die kostenlosen Webtools folgen demselben Gedanken: sensible Dokumente werden dort verarbeitet, wo sie ohnehin liegen — auf Ihren eigenen Geräten.

  • Kein Cloud-Zwang
  • Webtools ohne Registrierung
  • Sitz in Berlin
09 / Fragen

Häufige Fragen

Werden meine Dokumente irgendwo hochgeladen?

Nein. Sowohl Unterschrift-Erstellung als auch PDF-Signierung laufen vollständig lokal im Browser, auch Vorschauen werden nicht auf einen Server übertragen.

Wofür genügt eine gezeichnete Unterschrift — und wofür nicht?

Im Alltag genügt sie überall dort, wo das Gesetz keine bestimmte Form vorschreibt: interne Freigaben, Bestellungen, Lieferscheine, Formulare, viele Vereinbarungen unter Geschäftspartnern.

Wo das Gesetz Schriftform verlangt (§ 126 BGB), genügt sie nicht. Dort braucht es eine eigenhändige Unterschrift auf Papier oder — soweit die elektronische Form zugelassen ist — eine qualifizierte elektronische Signatur nach § 126a BGB, die ein zertifizierter Vertrauensdiensteanbieter ausstellt.

Und bei manchen Dokumenten hilft auch die nicht: Kündigung und Auflösungsvertrag eines Arbeitsverhältnisses verlangen nach § 623 BGB Schriftform, und die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen — dort führt kein digitaler Weg am Papier vorbei. Dasselbe gilt für die Bürgschaftserklärung nach § 766 BGB.

Wie erstelle ich eine Unterschrift?

Mit Maus oder Touch auf der Zeichenfläche unterschreiben und als transparentes PNG herunterladen — direkt weiterverwendbar in Dokumenten.

Wie signiere ich ein PDF?

PDF öffnen, Unterschrift direkt im Werkzeug zeichnen oder eine bereits gespeicherte übernehmen, per Maus an die gewünschte Stelle setzen und das signierte PDF herunterladen. Die Datei bleibt dabei auf Ihrem Gerät.

Fallen Kosten für die Nutzung an?

Nein, beide Werkzeuge sind kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Registrierung nutzbar.

Ihr PDF bleibt, wo es ist.

Öffnen, unterschreiben, speichern — im Browser, ohne Konto und ohne Upload.

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